01.02.17 –
Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Inanspruchnahme des Hessischen Landesprogramms zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur auf Straße und Schiene
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in der Haupt- und Rheingaustraße nach den aktuellen Richtlinien des Hessischen Programms zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gefördert und umgesetzt werden können.
Begründung: Nach der am 13.12. 2016 in Kraft getretenen Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nunmehr in Absprache mit der Verkehrsbehörde Hessen Mobil darauf hinzuwirken, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, flächendeckend Tempo 30 in Haupt- und Rheingaustraße einzuführen und gleichzeitig entsprechende Begleitmaßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verschönerung des Straßenbildes zu initiieren, umgesetzt werden.
Auch nach Überzeugung des Hessischen Verkehrsministers reicht es nicht aus (u.a. WK 31.12. 2016), lediglich Tempo-30-Schilder aufzustellen. Deshalb hatte das Land im Herbst 2015 ein entsprechendes Förderprogramm gestartet, wonach die Kommunen etc.) auf den betroffenen Straßen beantragen können (pro Kilometer 50 000 Euro, 25 % der Kosten müssen die Kommunen selbst tragen).
Mit dem vorliegenden Antrag sollen wesentliche Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme eingeholt werden. Dr. Ute Weinmann (Fraktionsvorsitzende)
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