Menü
16.05.13 –
Das Verwaltungsgericht hat unmissverständlich klargestellt, dass Bürgermeister Weimann den mehrheitlichen Stadtverordnetenbeschluss von SPD und Grünen auf Aufnahme in das Förderprogramm Dorfentwicklung des Landes Hessen nicht hätte beanstanden dürfen, nur weil er seiner Meinung zuwiderlaufe
„Die von Weimann den Stadtverordneten vorgehaltenen und dem Gericht mitgeteilten Rechtsverletzungen wurden nach Prüfung allesamt verworfen, was schon einige Fragen hinsichtlich dessen rechtlicher Beurteilungen aufwirft. Weder gab es Verstöße gegen Haushaltsverfügungen der Aufsichtsbehörde oder haushaltsrechtliche Vorschriften, noch Verstöße gegen die Hessische Gemeindeordnung oder das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und auch die Beschlusslage zu dem Bebauungsplan „Fuchshöhl“ ist erwartungsgemäß nicht so, wie es der Bürgermeister dargestellt hat. Fest steht schließlich, dass allein das Verhalten Weimanns der Anlass für die Streitigkeiten vor Gericht ist, die die Stadtkasse jetzt völlig unnötig mit mehr als 10.000 € belasten“ finden Werner Fladung (SPD) und Klaus Bleuel (Bündnis 90/Grüne) für ihre Fraktionen deutliche Worte.
„Die Beanstandungsverfügung vom 19.12.2012 ist aber offensichtlich materiell rechtswidrig“ lautet einer der Kernsätze aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Weiter wird das Rechtsschutzinteresse der Stadtverordneten ausdrücklich betont und dass der Bürgermeister nicht willkürlich Stadtverordnetenbeschlüsse beanstanden kann. Sowohl SPD als auch Grüne zeigten sich zufrieden mit diesem ersten Erfolg vor Gericht, zumal die Begründung deutliche Hinweise auf den Ausgang des derzeit noch anhängigen Hauptverfahrens gibt. „Wir bedauern, dass uns der Bürgermeister durch sein Verhalten gezwungen hat, den Weg zum Gericht zu gehen, um eine sinnvolle Maßnahme für die Weiterentwicklung unserer Stadt anstoßen zu können“, erklärten Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne. „Angesichts der eindeutigen Aussagen des Verwaltungsgerichts sollte der Bürgermeister jetzt in sich gehen und sich und dem Parlament weiteren Streit und der Stadt insgesamt steigende Kosten ersparen, indem er seine offensichtlich rechtswidrige Beanstandung zurückzieht und auf weitere Rechtsmittel in den anhängigen Gerichtsverfahren verzichtet“, fordern die Kooperationspartner unisono. „Das Gericht hat in seinem Beschluss Argumente aufgenommen, die wir schon in der Stadtverordnetenversammlung vorgebracht haben. Hätte der Bürgermeister sich damals unvoreingenommen mit diesen Argumenten auseinandergesetzt, wäre der Gang zum Gericht nicht nötig gewesen. Die Mittel für Anwalts- und Gerichtskosten hätte man sinnvoller einsetzen können, etwa als Anschubfinanzierung für das Dorfentwicklungsprogramm “, rechnet Werner Fladung von der SPD vor.
Rot-Grün will indes den Streit schnell beilegen und sich wie gewohnt der Sacharbeit zuwenden. „Der Ausgang des Hauptverfahrens in unserem Sinn ist absehbar, die Signale des Gerichts sind eindeutig. Unser Interesse gilt der guten Weiterentwicklung der Stadt, nicht vordergründig dem Gewinn eines von uns nicht gewollten Rechtsstreits. Deshalb fordern wir Bürgermeister Weimann auf, seine Beanstandung zurückzuziehen und unseren ursprünglichen Beschluss vom 5. November umzusetzen, also umgehend einen Antrag auf Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm zu stellen, damit das Gerichtsverfahren abgeschlossen werden kann“ , fordern die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Christel Hoffmann und Klaus Bleuel.
Die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm verstehen beide Fraktionen als wichtigen Schritt, um die Chancen des gesellschaftlichen Wandels zu nutzen und Oestrich-Winkel in eine gute Zukunft zu führen. „Dieses übergeordnete Ziel sollte uns allen wichtig sein. Wir appellieren deshalb auch an den designierten Bürgermeister Michael Heil und die anderen politischen Kräfte in der Stadt, sich in dieser Frage nicht weiter zu verweigern, sondern gemeinsam an der Zukunft Oestrich-Winkels zu arbeiten. Immerhin hatte die FDP den ursprünglichen Beschluss zur Antragstellung mitgetragen, später dann aber im weiteren Verfahrensverlauf leider wieder einen Rückzieher gemacht. Wir hoffen, dass sich in Kenntnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wenigstens in dieser wichtigen Zukunftsfrage für die Stadt ein „Mehr Miteinander“ auch in der Stadtverordnetenversammlung erreichen lässt“, erklärten abschließend SPD-Chef Carsten Sinß und der Vorsitzende der Oestrich-Winkler Grünen, Markus Jantzer.
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]