Einsatz von Streusalz im Winter

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt für die Stadtverordnetenversammlung am 27. März einen Antrag zum Winterdienst in Oestrich-Winkel. Darin fordern die GRÜNEN vom Magistrat Vorschläge, wie ab dem kommenden Winter weniger Streusalz bei Schnee und Eisglätte eingesetzt werden kann.

20.03.17 –

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Stadtverordnetenvorsteher Roland Laube (CDU) gebeten, folgenden Antrag zum Winterdienst auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2017 zu nehmen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen::

1. Der Magistrat wird aufgefordert, noch rechtzeitig vor dem nächsten Winter Vorschläge zu machen, wie künftig beim Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Bürgersteigen auf Streusalz verzichtet werden kann.

2. § 11 (Beseitigung von Schnee- und Eisglätte) der Straßenreinigungssatzung vom 13.03.2008 ist entsprechend zu ergänzen bzw. zu konkretisieren.

Begründung: Der derzeitige Winter hat erneut gezeigt, dass die geltenden Vorschriften der Straßenreinigungssatzung vom 13.03. 2008 weder von den öffentlichen Räumdiensten noch von Privatleuten eingehalten werden. § 11, Abs. 5 sieht vor: „Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnte mehrfach beobachten (und wurde auch von verschiedenen Seiten darauf angesprochen), dass sowohl städtische Winter- und Räumdienste bei Schneefall im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Eingängen sowie zahlreiche Anwohner und Anwohnerinnen auf Gehwegen in großen Mengen Salz streuen. Seit langer Zeit ist hinreichend bekannt, dass der Einsatz von Salz Böden und Ge-wässer belastet, Bäume, Sträucher und auch Tierpfoten angreift. Hinzu kommen neben Korrosionsschäden an Fahrzeugen, Fahrrädern und Brücken auch enorme Schäden im Sockel- und Treppenbereich bei vielen Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen.

Die in diesem Winter am „frisch“ sanierten Brentano Haus insbesondere im Sockelbereich an der Straßenseite aufgetretenen Schäden stehen zweifelsohne im Zusammenhang mit dem intensiven Einsatz von Salz in Verbindung mit Spritz- und Schmelzwasser, was zu erheblichen Durchfeuchtungen, Versalzungen und Farbveränderungen im unteren Mauerwerk geführt hat. Ähnliche bauliche Schäden treten seit Jahren an den Fassaden vieler anderer Wohnhäuser und Denkmäler entlang der Haupt- und Rheingaustraße auf, die ebenfalls auf Salzschädigungen hinweisen. Zu beachten ist im Bereich der Tempo-30-Zonen und der inzwischen geltenden Tempo-30-Regelung auf der Winkeler Hauptstraße, dass diese Straßen praktisch ohne Gefälle sind und der innerörtliche Sicherheitsaspekt insofern hier keine herausragende Rolle spielt.

Um die Umwelt nicht weiter zu schädigen und auch die öffentlichen Haushalte (bezüglich Sanierung Brentano Haus) nicht weiter zu belasten, wird empfohlen, bei Schneefall und Eisglätte auf geeigneten Straßen und Gehwegen auf den Einsatz von Salz zu verzichten und alternative – umweltfreundliche – Streumittel wie Sand, Kies, Splitt oder Sägespäne einzusetzen und/oder lediglich einfache Schneeräumungen (Schneefräsen, Schippen und Schneefegen) vorzunehmen. Die Stadt sollte gemäß der bereits jetzt geltenden Straßenreinigungssatzung mit gutem Beispiel vorangehen und außerdem an die Bürgerinnen und Bürger appellieren (entsprechende Informationen auf den Internet-Seiten der Stadt veröffentlichen), auf jegliches Streusalz zu verzichten.

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