BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oestrich-Winkel fühlen sich Bürgerwillen verpflichtet

25.02.24 –

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat am Donnerstag seine Stellungnahme zur formellen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Windkraft in Oestrich-Winkel veröffentlicht. Hierzu erklärt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Ingrid Reichbauer:

Innerhalb von nur drei Wochen haben 1500 Menschen in Oestrich-Winkel mit ihrer Unterschrift den klaren Willen bekundet, über Windkraft in unserer Stadt abzustimmen. Diesem Bürgerwillen fühlen wir uns weiterhin verpflichtet und versuchen ihn in die Tat umzusetzen.

Wir haben die Stellungnahme des HSGB zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine erste juristische Einschätzung ohne rechtliche Bindung für die Stadt. Gleichzeitig wird meine Fraktion diese juristische Meinung mit in Erwägung ziehen. Für uns ergeben sich aus der Stellungnahme jedoch auch Fragen, die wir abklären lassen wollen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es zu früh, um final über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Wir werden daher eine Vertagung der Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung beantragen.

Leider ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Ein Bürgerbegehren ist formal-juristisch deutlich komplexer als ein Vertreterbegehren. Deshalb haben wir von Anfang an ein Vertreterbegehren gefordert, um rechtssicher und ohne Umwege die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen. Das lehnten CDU und FDP ab. Es darf nicht sein, dass für ein erfolgreiches Bürgerbegehren zwei juristische Staatsexamen in Verwaltungsrecht notwendig sind. Daher möchte ich abschließend nochmal den Initiatoren des Bürgerbegehrens für ihre geleistete Arbeit danken. Nun ist es Aufgabe aller politischen Akteure in Oestrich-Winkel diesen Bürgerwillen in die Tat umzusetzen.

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