Ausweisung von Vorratsflächen für Aussiedlungen

Die Stadtverordnetenversammlung möge als Prüfauftrag an den Magistrat beschließen:  Wie die Stadt Oestrich-Winkel aussiedlungswilligen Winzerbetrieben konkrete Flächenangebote machen kann mit dem Ziel, das Landschaftsbild möglichst wenig zu beeinträchtigen.

10.06.17 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen:

1. Wie die Stadt Oestrich-Winkel aussiedlungswilligen Winzerbetrieben ein Flächenangebot machen kann für den Bau von Hallen oder für die vollständige Aussiedlung von Betrieben. Diese Flächen sind so in der Landschaft gelegen, dass die Aussiedlungen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Sie sind also nicht bereits aus der Ferne zu sehen, und die verschiedenen Aussiedlungen liegen ausreichend weit auseinander.

2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob Oestrich-Winkel wieder ein Landschaftsschutzgebiet ausweisen kann, das bis an die Baugrenzen heran reicht, um auf diese Weise dem öffentlichen Interesse mehr Gehör bei der Abwägung zu geben. Begründung: In Oestrich-Winkel sind in den letzten Jahren viele neue Hallen und auch Aussiedlungen von Betrieben in den Weinbergen entstanden. Diese liegen zerstreut über die Gemarkung.

Die Anzahl der Weinbaubetriebe sinkt seit Jahren, aber die verbleibenden Betriebe werden größer. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten. Mit ihr geht auch in Oestrich-Winkel ein Trend zu Aussiedlungen einher.

Bei diesen Baumaßnahmen sollte allerdings verhindert werden, dass Hallen und ganze Aussiedlungen mit Fremdenzimmerbetrieb planlos in der Gemarkung verstreut werden und das harmonische Landschaftsbild der Rheingauer Weinberge und Hänge zerstören. In bisher unverbauten und von überall her weit einsehbaren Weinbergslagen sollten derartige Bauprojekte vermieden werden. Ein immens großes Bauprojekt wie die Aussiedlung im Hallgartener Hendelberg, das die Ansicht des Hendelbergs von überall her beeinträchtigt und die Kulturlandschaft dort zerstört hat, darf sich nicht wiederholen.

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