Klarer Rechtsverstoß von Bürgermeister Weimann festgestellt

07.04.13 –

Bürgermeister Weimann hatte in der Sondersitzung der Stadtverordneten am 14.01. dieses Jahres Passagen aus einem schriftlichen Antrag einer Bürgerin an die Verwaltung aus dem Jahre 2010 vorgelesen. Die Bürgerin ist die Stadtverordnete Elisabeth Uebe, in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Das öffentliche Zitat aus dem privat gestellten Antrag geschah offensichtlich, um die Position von Frau Uebe in der politischen Diskussion zu diskreditieren

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat sich aufgrund einer Beschwerde von Frau Uebe mit dem Fall befasst und hat nach Einholung aller nötigen Informationen Herrn Weimann offiziell mitgeteilt, dass das Vorlesen aus dem Antrag „datenschutzrechtlich nicht korrekt“ war. Die Daten, die Frau Uebe als Bürgerin der Stadt Oestrich-Winkel übermittelt hatte, „wurden in einer öffentlichen politischen Auseinandersetzung offenbart. Dies bedeutet datenschutzrechtlich eine den Zweck verändernde Verwendung der Daten, für die es keine Rechtsgrundlage gibt.“ Ausnahmen nach dem §13 des Hessischen Datenschutzgesetzes treffen in diesem Fall alle nicht zu.

Auch wenn die Formulierungen sehr zurückhaltend gewählt sind, wird hier durch den Datenschutzbeauftragten ein klarer Rechtsverstoß konstatiert.

Auch der Landrat führte im Rahmen der Dienstaufsicht eine Prüfung des Falls durch, mit der Feststellung, dass Bürgermeister Weimann „offensichtlich gegen die in §37 des Beamtenstatusgesetzes normierte Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat.“ Landrat Albers weiter: „Mit der Wahrnehmung der Funktion des Bürgermeisters wird das Ansehen der Stadt wesentlich bestimmt; zudem hat der Bürgermeister in der Öffentlichkeit als auch als Dienstherr eine Vorbildfunktion.“ Letztendlich bezeichnet er dieses Verhalten von Bürgermeister Weimann als „nicht vertretbar“. Die Grünen sehen es als richtig und dringend notwendig an, dass offiziell dem parteipolitisch einseitigen, sowohl gegen Datenschutzrecht wie auch Beamtenrecht verstoßenden Verhalten des Bürgermeisters die rote Karte gezeigt wird.
Das Schreiben des Datenschutzbeauftragten wie auch das des Landrates sind auf www.gruene-oestrich-winkel.de/presse2 [s. unten] zu finden.
 

Bündnis 90/Die Grünen gehen bewusst erst jetzt an die Öffentlichkeit, obwohl die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten und des Landrats schon länger vorliegen; denn so Elisabeth Uebe: „Persönliche Angriffe sowie die Reaktionen darauf haben im Wahlkampf nichts zu suchen.“

Herr Weimann hat sich zu den festgestellten Rechtsverstößen bisher in keiner Weise geäußert – weder öffentlich noch persönlich gegenüber Frau Uebe. Die Grünen betrachten dies als ein stilloses und verantwortungsloses Verhalten und fordern, dass er sich zu seinem Fehlverhalten endlich bekennt.

 

Bündnis 90/Die Grünen
OV Oestrich-Winkel

Die offiziellen Stellungnahmen zu diesem Fall

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Grüne Presseerklärungen

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