21.07.14 –
Es ist eine rechtlich zulässige Regelung, die an vielen Stellen strategisch Sinn macht- Geisenheim und Eltville machen es uns vor!
Der Straßenraum ist für alle da: Radfahrende, fahrende und parkende Autos und Fußgängerinnen und Fußgänger. Es gilt §1 der StVO.
Auch Radfahrende wollen den kürzesten Weg nutzen und sollten keine Umwege machen müssen. Wer selber nicht Rad fährt, sollte die anderen nicht daran hindern.
Die Verkehrsteilnehmer begegnen sich mit Sichtkontakt.
Die Radelnden können nicht von hinten überholt werden, das erhöht die Sicherheit insbesondere für Kinder.
Je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto sicherer wird es. Das Fahrrad gehört zum Stadtbild!
Fahrräder sind emissionsfrei und leise, das schont die Umwelt.
Radfahren ist gesund. Es stärkt Herz, Muskulatur und Kreislauf und fördert die Ausdauer.
Mehr Radfahrende in der Stadt bedeutet weniger Autofahrten mit Parkplatzsuchverkehr.
Radfahren macht Spaß!
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