21.07.14 –
Es ist eine rechtlich zulässige Regelung, die an vielen Stellen strategisch Sinn macht- Geisenheim und Eltville machen es uns vor!
Der Straßenraum ist für alle da: Radfahrende, fahrende und parkende Autos und Fußgängerinnen und Fußgänger. Es gilt §1 der StVO.
Auch Radfahrende wollen den kürzesten Weg nutzen und sollten keine Umwege machen müssen. Wer selber nicht Rad fährt, sollte die anderen nicht daran hindern.
Die Verkehrsteilnehmer begegnen sich mit Sichtkontakt.
Die Radelnden können nicht von hinten überholt werden, das erhöht die Sicherheit insbesondere für Kinder.
Je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto sicherer wird es. Das Fahrrad gehört zum Stadtbild!
Fahrräder sind emissionsfrei und leise, das schont die Umwelt.
Radfahren ist gesund. Es stärkt Herz, Muskulatur und Kreislauf und fördert die Ausdauer.
Mehr Radfahrende in der Stadt bedeutet weniger Autofahrten mit Parkplatzsuchverkehr.
Radfahren macht Spaß!
Kategorie
Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg, Deutschland wurde besiegt und Europa vom Nationalsozialismus befreit. Allerdings ist 80 Jahre [...]
Der Auftakt der neuen Regierung in Deutschland war durch die gescheiterte erste Wahl von Friedrich Merz zum Kanzler von Misstrauen durchsetzt. [...]
Die heutige Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz ist richtig und konsequent. Die AfD hat sich über Jahre radikalisiert. Sie [...]