Stellungnahme der GRÜNEN Oestrich-Winkel zum Beitritt zur Energiegesellschaft

19.07.15 –

Die Diskussion um eine Energiegesellschaft an der Kreis, SÜWAG, die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden sollen, ist nun schon über zwei Jahre alt. Ursprünglich gab es die Idee einiger Rheingauer Kommunen eine gemeinsame Energiegesellschaft zu gründen. Da der Rheingau-Taunus-Kreis gemeinsam mit der SÜWAG- Erneuerbare Energien bereits eine Energiegesellschaft hat, die Solarprojekt Rheingau-Taunus, an der der Kreis und die SÜWAG jeweils zu 50% beteiligt sind, wurde die Idee geboren, diese Gesellschaft zu nutzen, um eine bessere Koordination der verschiedenen Maßnahmen und Projekte im Kreis und in den Kommunen zur Energiewende hinzubekommen. Der Zweck der Gesellschaft, der bis dahin die Ausstattung der Schuldächer Photovoltaikanlagen war, wurde auf alle Betätigungen im Bereich der neuen Energien erweitert. Gegenstand des Unternehmens ist zukünftig auch die Planung, der Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme aus erneuerbaren Energien oder von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Der Kreis hat die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Das Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien (kee) wurde beauftragt, ein tragfähiges Modell zu entwickeln. Es gab über zwei Jahre lang Gespräche über die Erweiterung des Gesellschaftsvertrags und die Neuaufstellung der Energiegesellschaft, an denen der Kreis durch Landrat Albers, das Kee vertreten durch mich als stellvertretende Vorsitzende sowie dem Geschäftsführer Herrn Vogel, der SÜWAG, in erster Linie vertreten durch Herrn Gerber und Herrn Vergin sowie die Rheingauer Bürgermeistern vertreten durch Herrn Heil und Herrn Kunkel teilgenommen haben. Die Gespräche haben sich deshalb kompliziert und schwierig gestaltet, weil natürlich die Mittel die der Kreis aus dem Programm des Landes für die Schulbausanierung vom Gesellschaftsvermögen getrennt ausgewiesen werden müssen. Dies waren rechtlich zu klärende Fragen, die zu klären waren.

Für uns GRÜNE gibt es folgende Kriterien für eine solche Gesellschaft:

  • Beteiligungsmöglichkeit für alle Kommunen im Kreis
  • Einbeziehung des Energieversorgers vor Ort (sowohl beim Know-how als auch bei der Finanzierung von Projekten)
  • Bürgerbeteiligung – Den Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, direkt finanziell an der Investition in erneuerbaren Energien zu profitieren. Dies geschieht nach meinen Vorstellungen am besten in Form einer Genossenschaft. Aber hierüber ist noch keine Entscheidung getroffen.

Es ist in den Gesprächen gelungen eine faire Verteilung der Beteiligung von Kreis, der SÜNA der Anstalt öffentlichen Rechts, in denen die Kommunen vertreten sein werden, und der Bürgerbeteiligung hinzubekommen. Ziel ist aus Sicht der GRÜNEN ein koordiniertes Vorgehen der Kommunen und des Kreises zur Umsetzung der Energiewende. .Es wird jeder Kommune im Rheingau-Taunus-Kreis möglich sein. sich an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Es macht doch Sinn, die schon bestehende Gesellschaft zu nutzen. Uns war es wichtig, dass der Kreis, die Kommunen hier abgestimmt agieren. Wer ein koordiniertes Vorgehen will, muss versuchen den Kreis, möglichst viele Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger ins Boot zu bekommen. Die Gründung einer Anstalt des Öffentlichen Rechts AÖR ist aus unserer Sicht eine geeignete Möglichkeiten die Kommunen an der Energiegesellschaft zu beteiligen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Gründung der AÖR bis zum Jahresende stattfindet. 

Es ist ein gutes Zeichen, dass 13 Kommunen Interesse an einer Beteiligung in der AÖR signalisiert haben. Ob dies dann in allen Fällen so sein wird, muss sich zeigen. Heidenrod hat, wie immer Vorzeigekommune im Bereich Erneuerbare Energien im Kreis, als ersten den Beitrittsbesschluss gefasst. Es haben in Oestrich-Winkel für den Rheingau, Taunusstein und Idstein Veranstaltungen für die Fraktionsvorsitzenden und interessierte Mandatsträger stattgefunden. Die Fragen der Mandatsträger wurden in einem Fragekatalog zusammengefasst und beantwortet. Auf Wunsch der Mandatsträger vor Ort kam Vetorecht für Projekte in der eigenen Kommune in den Vertrag. Auf die Diskussionsbeiträge und Bedenken der Mandatsträger in den Kommunen ist, soweit dies möglich war, eingegangen worden. Für uns GRÜNE ist auch die Bürgerbeteiligung eine wesentliche Säule einer solchen Energiegesellschaft. Die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung, in Form einer Genossenschaft, ist erst in den letzten Wochen erleichtert worden. Die Auslegungsvorschriften für die Einstufung von Energiegenossenschaften nach dem Kapitalanlagegesetz wurden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) grundlegend geändert.

Es gibt aber noch keine abschließende Entscheidung, wie diese Bürgerbeteiligung organisiert werden soll. Die Form der Genossenschaft ist sicher eine eignete Form der Bürgerbeteiligung. aber es gibt noch keine Entscheidungen oder Beschlüsse in diese Richtung. Der Kreistag hat beschlossen, dass bis Jahresende eine vertragliche Ergänzung hinsichtlich des bürgerschaftlichen Engagements erarbeitet werden soll. Bis dahin wird dann eine Entscheidung gefallen sein. Der Rheingau-Taunus-Kreis und die SÜWAG erneuerbare Energien haben jeweils einen Gesellschafteranteil von 25,1%, ebenso wie die Kommunen. Die Bürgerbeteiligung, soll bei 24,7% liegen.

Uns war dabei wichtig, dass alle Interessen aller Verhandlungspartner gewahrt werden. Es ist uns wichtig, dass Gesellschafterbeschlüsse mit ¾ Mehrheit gefasst werden sollen, sobald gesetzlich nichts andere vorgeschrieben ist. Es kann nicht sein dass Kreis und SÜWAG die Kommunen über den Tisch ziehen können und umgekehrt. Wir halten die hier vorliegende Struktur für akzeptabel und einen gangbaren Weg, die Energiewende im Kreis voranzubringen und in den Kommunen. Die Struktur und die Erweiterung des Gesellschaftervertrags ist eine Chance das Ansinnen der angestrebten Energiewende im Kreis voran zu bringen, die Aktivitäten auf Kreisebene zu koordinieren. Energiewende bedeutet für uns GRÜNE nicht nur Stromproduktion aus erneuerbarer Energien, sondern vor allem auch die Nutzung von Energieeinsparungpotentialen und Energieeffizienz.

Die einstimmige Verabschiedung der Vorlage in der Oestrich-Winkeler Stadtverordnetenversammlung ist ein positives Signal, dass wir über die Parteigrenzen hinweg die organisatorischen Weichen stellen, die Energiewende voranzubringen. Wir stellen aber fest: Die Energiegesellschaft macht keinen Sinn, wenn dann nicht konkrete Projekte von den Kommunen, dem Kreis und der SÜWAG, dem Kreis und den Kommunen eingebracht wird. Sie ist lediglich eine sinnvolle Struktur. Wichtig sind jetzt die Projekte, die eingebracht werden. Es wurden ja schon erste, ganz konkrete Projekte angekündigt, wie der Bau eines Blockheizkraftwerkes an der Kläranlage GRÜNAU im Rheingau, ein ökologisches Wärmekonzept für das Neubaugebiet Alter Sportplatz in Eltville. Für Oestrich-Winkel fällt den GRÜNEN die energetische Verbesserung des Bürgerhauses, die Heizungsanlage in der Rhabanus-Maurus-Schule ein. Die Gesellschaft wird von den Projekten leben, die die Gemeinden, die SÜWAG und der Kreis einbringen. Das wird das ganz entscheidende sein. Es sind seitens des Kreises sowohl Gespräche über die künftigen Projekte als auch Gespräche über die Struktur der Bürgerbeteiligung angedacht und koordiniert.

Die bisher geführten Gespräche und das Interesse der Kommunen stimmen uns optimistisch, dass dies klappen kann und mit der Energiegesellschaft ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden kann. 

Oestrich-Winkel, 13.07.2015
Ingrid Reichbauer
Stadtverordnete

Kategorie

Energie

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