Grüne sprechen sich für wiederkehrende Straßenbeiträge und damit für mehr Gerechtigkeit aus.

Redebeitrag der SV vom 4.2. 2019 von Marika Prasser-Strith

17.02.19 –

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Beschluss, einen Satzungsentwurf für wiederkehrende Straßenbeiträge zu erarbeiten, setzt die Stadt Oestrich-Winkel einen Meilenstein, der wichtig und zukunftsorientiert im Sinne aller Bürger ist. Die bisher gehandhabte Beitragserhebung von Einmalzahlungen bei dem Ausbau unserer Straßen hat in der Vergangenheit immer wieder zu Protesten geführt. Ich darf an die Anton-Dietrich-Straße, auch Straße des Zorns genannt, in Hallgarten erinnern und an viele Rechtsstreitigkeiten auf dem Rebhang aber auch an persönliche Schicksale von Bürgern, die sich plötzlich mit Rechnungen von mehreren Tausend Euro für den Straßenausbau ihrer Straße konfrontiert sahen.

Fakt ist, dass mit der Änderung des kommunalen Abgabegesetzes im Jahr 2013 die Kommunen ein Wahlrecht bekommen haben, statt einmaligen Straßenbeiträge auch wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Das wollen wir heute mit dem Beschluss eines entsprechenden Satzungsentwurfes auf den Weg bringen.

Die Änderung des Gesetzes über Kommunale Abgaben lässt damit alternativ eine solidarische Umlegung der Kosten solcher Maßnahmen auf sogenannte Abrechnungsgebiete zu. Für Oestrich-Winkel bieten sich vier Abrechnungsgebiete an, Winkel plus Mittelheim, Oestrich, Hallgarten und der Rebhang. Demnach werden die Grundstückseigentümer eines Stadtteils nur zu den in ihrem Stadtteil für die Straßenerneuerung entstanden Kosten herangezogen. Durch diese neue Art der Verteilung sinkt der Beitrag erheblich, in der Regel auf einen dreistelligen Betrag. Dieser wird dafür jährlich wiederkehrend für jeden Stadtteil kalkuliert und erhoben, daher auch der Begriff „wiederkehrende Straßenbeiträge“.

Ein Gemeindeanteil, bisher 25, 50 oder 75% der Investitionskosten, je nach örtlicher Bedeutung der Straße, bleibt auch bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen erhalten.

Der Gemeindeanteil muss dabei mindestens 25% betragen und muss ebenfalls in der Satzung festgelegt werden.

Für alle Bürger, die in den letzten Jahren bereits zu Einmalzahlungen für den Straßenaus- und Umbau veranlagt waren, gibt es Überleitregelungen. Bereits belastete Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis rechnerisch die Summe der jährlich wiederkehrenden Beiträge für das Grundstück erreicht ist. Dafür müssen verwaltungsseitig die Grundstücke ermittelt werden, für die in den letzten 25 Jahren Einmalzahlungen geleistet wurden.

Ich freue mich, dass wir als Bündnis90/Die Grünen hier einen Satzungsentwurf mit auf den Weg bringen, der garantiert, dass zukünftig hohe Einmalzahlungen für Einzelne entfallen, wir zu einer gerechteren und solidarischen Verteilung der Belastungen kommen und mehr Kontinuität beim Straßenausbau durch bessere Kalkulation und langfristigere Planungen gewährleistet wird.

Wir regen zudem an, dieses für alle Bürger wichtige Thema zum Gegenstand einer nächsten Bürgerversammlung im Spätsommer/Herbst diesen Jahres zu machen.

Es wird sicherlich noch viele Fragen dazu geben, auch seitens der Verwaltung ist dafür jetzt viel Vorarbeit zu leisten, was dann in einer entsprechenden Informationsveranstaltung den Bürgern näher gebracht werden kann.

Marika Prasser-Strith,

Bündnis 90/Die Grünen, 4.2.2019

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