Antrag zur Beseitigung von unnötigen Lichtverschmutzungen abgelehnt

Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN stellte in der Stadtverordnetenversammlung am 16. April einen Antrag zur Beseitigung von unnötigen Lichtverschmutzungen. Er wurde mehrheitlich abgelehnt.

22.04.18 –

Der Antrag der GRÜNEN zur Beseitigung von unnötigen Lichtverschmutzungen

1. Der Magistrat wird gebeten, eine Analyse und darauf aufbauend ein ganzheitliches Beleuchtungskonzept für den öffentlichen Raum aufzustellen. Dies betrifft alle durch die Stadt Oestrich-Winkel betriebenen Beleuchtungsquellen, wie Straßenlampen, Sportstätten und das Anstrahlen von Denkmälern, Kirchen, Rathäusern etc.

2. Der Magistrat wird gebeten eine Beleuchtungssatzung für den privaten Bereich aufzustellen. Dies betrifft vor allem leuchtende Werbeanlagen aber auch sonstige hell angestrahlte Haus- und Gebäudefassaden, die stark in die Umgebung abstrahlen und das natürliche Nachtleben beeinträchtigen.

Begründung: Viele Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Thema Beleuchtung sehr intensiv beschäftigt. Das Thema Lichtverschmutzung, optimierte Beleuchtung, Kosteneinsparung, Naturschutz, Beleuchtungsrichtlinien oder Beleuchtungssatzungen sind einige Maßnahmen, die dabei auf kommunaler Ebene umgesetzt wurden. Auch die Stadt Oestrich-Winkel hat mit der Umstellung auf flächendeckende LED-Lampen schon einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung getan.

Andere Kommunen haben einzelne Aspekte verbindlich in einer Satzung geregelt. Licht ist Taktgeber für die innere Uhr und hat erheblichen Einfluss auf den Biorhythmus aller Lebewesen. Wenn der Tag durch ausufernde Beleuchtung verlängert wird, entstehen jedoch Störungen. Das gilt für die vielen nachtaktiven Tiere wie auch für den Menschen, dessen Nachtruhe beeinträchtigt wird. So weisen Umweltfachleute darauf hin, dass wegen der starken Zunahme an künstlichen Lichtquellen in den vergangenen Jahrzehnten die Nachtdunkelheit abgenommen hat, mit entsprechenden negativen Folgen für Tiere und Pflanzen.Milliarden von nachtaktiven wichtigen Insekten sind der zunehmenden Lichtverschmutzung bisher zum Opfer gefallen.

Deshalb gibt es laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, zumindest unnötige Lichtemissionen vorsorglich zu begrenzen. Als unnötig gelten insbesondere nach oben gerichtete Lichter, aber auch das ganznächtliche Anleuchten von Objekten und Umgebungsflächen. Gerechtfertigt können Beleuchtungen sein, wenn sie aus Sicherheitsgründen unerlässlich sind. Gerade im privaten Bereich läßt sich Sicherheit aber auch erreichen, indem man Licht mit Bewegungsmeldern installiert.Technische Möglichkeiten ermöglichen heute ein zeitliches und örtliches gezieltes Beleuchten und so den Lichtverschmutzungeffekt zu minimieren.

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