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    29.11.2011

    Stadtverordnetenversammlung soll Umsicht der Stadtverordnetenvorsteherin begrüßen

    Mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 12. 12. 2011 wollen die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen der Kritik der CDU am Verhalten der Stadtverordnetenvorsteherin Gerda Müller entgegentreten.

    Dabei betonen die Fraktionsvorsitzenden Christel Hoffmann und Dr. Antje Kluge-Pinsker, dass in dem Verfahren zur Aufhebung des B-Planes „Altes Rathaus/Kerbeplatz“ die Rechtssicherheit von Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung wichtiger denn je sei.

    Wir sind sicher, so die beiden Stadtverordneten, dass die Stadtverordnetenversammlung es begrüßen wird, dass der Bürgermeister am 29. 9.2011 in seiner Beanstandung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26. 9. 2011 die Mittelbereitstellung für eine juristische Vertretung nicht explizit beanstandet hat.

    Die Stadtverordnetenversammlung möge auch, so der Antrag weiter, die frühzeitige Rechtsberatung der Stadtverordnetenvorsteherin gut heißen. Diese frühzeitige Rechtsberatung diene schließlich dem Ziel, die Chancen und Risiken eines eventuellen Klageverfahrens zu prüfen und damit Entscheidungsgrundlagen für weitere Beschlüsse zu liefern.
    Weiterhin soll die Entscheidung des Bürgermeisters seine Beanstandung in dem Verfahren „Kerbeplatz“ Zustimmung erfahren, auf eine Rechtsmittelbelehrung zu verzichten und damit die Frist für die Einreichung einer Klage auf ein Jahr zu verlängern. Denn erst dadurch habe sich für die Stadtverordnetenvorsteherin die Chance ergeben, durch eine vorherige Rechtsberatung auf eine möglicherweise vorschnelle und kostenträchtige Klage zu verzichten.
    Auch wenn der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung beanstandet hat, so sollen die Stadtverordneten dennoch anerkennen, dass der Magistrat im Nachtragshaushalt Mittel für „Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit Aufhebungsbeschlüssen“ eingeplant hat.

    Allerdings sollen –im Vorgriff aus den Nachtragshaushalt- bereits in der kommenden Stadtverordnetenversammlung 20.000 Euro bereit gestellt werden. Ob dann später Klage erhoben werden wird, muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden, wenn das Ergebnis der Rechtsberatung vorliegt.

     

    Christel Hoffmann Dr. Antje Kluge-Pinsker
    SPD Bündnis 90 / Die Grünen
    Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende



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